COMUNA-metall Blockheizkraftwerke

Wissens­wertes rund um unsere BHKW

Erfahren Sie mehr über KWK-Grundlagen, Systemintegration und rechtliche Bestimmungen unserer BHKW.

Synergie von Strom und Wärme

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG

Die Technik dahinter

Die Kraft-Wärme-Kopplung verbindet Effizienz mit Nachhaltigkeit und bietet spannende Möglichkeiten für die Energieversorgung der Zukunft. Entdecken Sie, wie diese Technologie funktioniert, wo sie eingesetzt wird und welche Vorteile sie bietet.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess. Dies erfolgt auf Basis von Motoren (Otto-, Diesel- oder Stirlingmotoren), Turbinen (Dampf-, Gas- oder Gas- und Dampfturbinen) oder auch Brennstoffzellen. Als Brennstoffe werden sowohl fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Steinkohle als auch erneuerbare Energieträger wie Klärgas oder Biogas verwandt.

KWK gibt es in sehr unterschiedlichen Leistungsgrößen. Größere Heizkraftwerke (HKW) dienen der flächig-zentralen Wärmeversorgung ganzer Städte (Fernwärme) und der Prozesswärmeversorgung großer Industrieanlagen. Dagegen sind die immer mehr verbreiteten Blockheizkraftwerke (BHKW) als kleine und mittlere KWK-Anlagen auf die dezentrale Wärmeversorgung eines Objektes (z. B. Hallenbad, Krankenhaus, größeres Wohngebäude) oder eines kleineren Gebietes (sog. Nahwärmeinsel) ausgerichtet. Der erzeugte Strom wird entweder für den Eigenbedarf genutzt oder über das örtliche Verteilnetz vermarktet.

Zum Erreichen einer hohen Wirtschaftlichkeit müssen BHKW-Anlagen zur Deckung der Wärme- und Stromgrundlast der angeschlossenen Liegenschaften betrieben werden (Eigenbedarfs-Deckung). Dabei werden üblicherweise Jahreslaufzeiten von 3000 bis über 5000 Vollbetriebsstunden erreicht.

Folgende Einflussfaktoren sind für die Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken von besonderer Bedeutung:

  • Jahreslaufzeit der Anlage
  • Eigennutzungsanteil des erzeugten Stroms
  • Verhältnis zwischen Strom- und Primärenergiepreisen
  • Ersparte Netznutzungsentgelte
  • Ersparte öffentliche Umlagen, Abgaben und Steuern
  • Förderung über das KWK-Gesetz und das Energiesteuergesetz

Wir unterstützen Sie gern mit einer detaillierten Analyse Ihres Bedarf und der technischen Möglichkeiten.

Der wesentliche Vorteil der KWK-Technik liegt in der guten Nutzung der eingesetzten Primärenergie. Bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme entstehen insbesondere beim Betrieb großer stromerzeugender Kraftwerke hohe Wärmeverluste von bis zu 70 %. KWK-Anlagen nutzen diese Energie für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung sowie für industrielle Produktionsprozesse. Damit kann eine Primärenergieeinsparung von 20 bis 40 % erreicht werden. Zugleich werden endliche Energieressourcen geschont und klimaschädliche CO2-Emissionen reduziert.

Die von Blockheizkraftwerken bereitgestellte Energie (Strom und Wärme) kann ohne größere Verteilnetzverluste dezentral genutzt werden. In der Regel werden BHKW für die Deckung des Wärmebedarfs mit einer Jahreslaufzeit von 3000 bis über 5000 Betriebsstunden ausgelegt. Daraus ergibt sich eine hohe Wirtschaftlichkeit – neben den ökologischen Vorzügen ist dies ein zweiter wichtiger Faktor für die zunehmende Verbreitung dieser Technik.

Wirtschaftlichkeitsanalyse

Welche Potentiale bietet KWK für Ihr Unternehmen? Wir erstellen gern eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für Sie.

Mögliche Einsatzgebiete

Sie möchten mehr über die Einsatzgebiete von BHKW erfahren? Informieren Sie sich über unsere Referenzprojekte.

Effizient verbunden

Einbindung

Optimale Integration von Blockheizkraftwerken

Um Blockheizkraftwerke effizient und wirtschaftlich zu betreiben, muss ein ausreichender Jahres-Wärmebedarf bestehen. Die Rücklauftemperatur im Heizungsnetz sollte nicht über 70° C liegen; sofern Rücklauftemperaturen über 70 °C auftreten, ist zunächst eine hydraulische Sanierung notwendig, bevor BHKW sinnvoll eingesetzt werden können. Um diese Bedingung gerade auch in alten Heizungsnetzen zu erfüllen, sind projektangepasste Lösungen für die hydraulische Verschaltung und Regelung erforderlich.

Wir unterstützen Sie mit Erfahrung und Fachwissen bei der Einbindung von BHKW in Ihre bestehende Gebäudetechnik (Leitungs- und Kabelbau, Pufferspeicher, moderne MSR-Technik). Die notwendigen Arbeiten werden durch uns oder andere Fachunternehmen durchgeführt.

Für typische Situationen haben wir hier mögliche Verschaltungs- und Regelungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengestellt.

BHKW - Kessel
BHKW - Kessel - Speicher - Mischer
BHKW - Brennwertkessel - Mischer

Ihr Projekt

Sie möchten wissen, ob eine Förderung für Ihr Projekt in Betracht kommt? Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Anlagenbeschreibung

Weitere Einzelheiten zur Förderung von KWK-Anlagen finden Sie in unserer technischen Anlagenbeschreibung.

Rechtliches rund um Blockheizkraftwerke

Gesetzliche Regelungen

Rahmenbedingungen

Beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten, die beachtet werden müssen. Von der Anmeldung bis hin zu steuerlichen Vorteilen – hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Überblick.

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) gem. § 111e/f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.

Betreiber von KWK-Anlagen müssen sich selbst und die KWK-Anlage im Marktstammdatenregister registrieren.

Die Meldung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen, damit es nicht zu finanziellen Einbußen für den Anlagenbetreiber (z.B. bei der Förderung gem. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bzw. Erneuerbare Energien Gesetz) kommt.

Im Zuge der angestrebten Energiewende fördert der Bund seit einigen Jahren den Bau und Betrieb von KWK-Anlagen. Betreiber erhalten für den erzeugten Strom einen Vergütungszuschlag. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) enthält folgende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Einsatz unserer Blockheizkraftwerke:

  • Die Förderung bezieht sich auf Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 verbindlich bestellt und bis zum 31. Dezember 2030 in Betrieb genommen werden. Die Förderungssätze fallen je nach der elektrischen Leistung der KWK-Anlage unterschiedlich hoch aus. Bei Neuanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 50 kWel. beträgt z. B. der Fördersatz für selbstgenutzten Strom 8,00 ct/kWel. bzw. für eingespeisten Strom 16,00 ct/kWel.

  • Nicht nur Neuanlagen, sondern auch Ersatzanlagen an bestehenden KWK-Standorten sowie modernisierte Anlagen (d.h. Anlagen, deren Modernisierungskosten mindestens 25 % oder 50 % der Neuerrichtungskosten betragen) werden gefördert.

  • Der KWK-Zuschlag wird für den in das allgemeine, in ein Areal-Netz oder in eine Kundenanlage eingespeisten, bis zu einer elektrischen Anlagenleistung von 100 kW auch für den selbst genutzten KWK-Strom gezahlt.

  • Der Förderzeitraum beträgt bei Neu- und Ersatzanlagen sowie größeren Modernisierungsmaßnahmen 30.000 Vollbenutzungsstunden.

Die Zahlung des Vergütungszuschlags für Strom nach dem KWK-Gesetz (KWK-Zuschlag) setzt eine Zulassung der BHKW-Anlage voraus. Zuständige Stelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Beantragung sollte möglichst vor Jahresende eingehen, da der KWK-Zuschlag jeweils rückwirkend ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres gezahlt wird. Bei Neuanlagen sowie bei geänderten/modernisierten Anlagen wird der Zuschlag rückwirkend ab dem Zeitpunkt der (Wieder-)Aufnahme des Dauerbetriebs gezahlt. Die Auszahlung des KWK-Zuschlags erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber; Anlagenbetreiber können monatliche Abschlagszahlungen vom jeweiligen Netzbetreiber verlangen.

Die Antragstellung für alle Antragsarten erfolgt über das neue elektronische Antragsportal („ELAN-K2“) und setzt eine Registrierung des antragstellenden Unternehmens bzw. der antragstellenden Person voraus.

Diesem Antrag sind bei serienmäßig hergestellten kleinen KWK-Anlagen ein Inbetriebnahmeprotokoll sowie geeignete Herstellerunterlagen beizulegen, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Hocheffizienz im Sinne der EU-Richtlinie 2023/1791/EU hervorgehen. Entsprechende Herstellerbescheinigungen über die von uns hergestellten Anlagen können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.

Zugleich sind Betreiber von Kleinanlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 kW, die nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind, als Empfänger des KWK-Vergütungszuschlags verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres dem BAFA und dem Netzbetreiber über ein elektronisches Formular Angaben zum Betrieb der Anlage zu machen (Vollbenutzungsstunden; eingespeiste und verbrauchte Strommenge; Brennstoffart und -menge).

Der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung wird auch durch verschiedene Steuervorteile gefördert. Für BHKW-Anlagen gelten folgende gesetzliche Regelungen (Stand: 01. Januar 2017):

  • 1.

    Bei der Mineralölsteuer (Erdgassteuer; Regelsatz: 5,50 €/MWh) gilt eine teilweise Steuerbefreiung für alle Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, die hocheffizient im Sinne der Richtlinie 2023/1791/EU sind, einen Nutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen. Der zunächst im Erdgaspreis enthaltene Erdgassteueranteil wird auf Antrag zum Jahresende vom zuständigen Hauptzollamt zurückerstattet.

  • 2.

    Bei der Stromsteuer gilt eine Steuerbefreiung in Höhe des Stromsteuerregelsatzes von 20,50 €/MWh für alle Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Nutzungsgrad von mindestens 70 % und einer Nennleistung von bis zu zwei Megawatt, sofern der Strom dem Eigenbedarf oder der Versorgung von Liegenschaften in räumlichem Zusammenhang mit der BHKW-Anlage dient. Diese Steuerbefreiung muss nach Inbetriebnahme der von uns gelieferten Anlagen beim zuständigen Hauptzollamt (einmalig) beantragt werden.

Die von uns gelieferten BHKW-Module der Typenreihen 2726 und 5450 erfüllen aufgrund ihres Wirkungsgrades von über 90 % die Voraussetzungen für diese steuerlichen Befreiungen.