Das seit dem 01.01.2009 geltende novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz führt zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der COMUNA-metall Blockheizkraftwerke.
Im Einzelnen ergeben sich insbesondere folgende Veränderungen für den Einsatz unserer
BHKW-Anlagen:
- Der Förderzeitraum wird auf Anlagen ausgeweitet, die bis zum 31.12.2016 in Betrieb genommen werden.
- Der KWK-Zuschlag wird für den gesamten erzeugten KWK-Strom gezahlt (nicht nur wie bisher für den in
das allgemeine Netz eingespeisten Strom).
- Die Förderstufen werden geglättet, indem auch für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als
50 kW ein KWK-Zuschlag von 5,11 ct/kWhel. für eine Teilleistung von 50 kW gezahlt wird.
- Auch modernisierte Anlagen (d.h. Anlagen, deren Modernisierungskosten mindestens 50 % der
Neuerrichtungskosten betragen) sowie Ersatzanlagen an bestehenden KWK-Standorten erhalten
verbesserte Rahmenbedingungen.
Weitere Einzelheiten in unserer technischen Anlagenbeschreibung (s. Internetservice/Download, S. 41/2).