Das seit dem 01.01.2009 geltende und zum 04.08.2011 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz enthält folgende
wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der COMUNA-metall Blockheizkraftwerke:
- Der Förderzeitraum wird auf Anlagen ausgeweitet, die bis zum 31.12.2020 (bisher: 31.12.2016) in Betrieb genommen werden.
- Auch Ersatzanlagen an bestehenden KWK-Standorten sowie evtl. auch modernisierte Anlagen (d.h. Anlagen, deren Modernisierungskosten
mindestens 50 % der Neuerrichtungskosten betragen) werden gefördert.
- Der KWK-Zuschlag wird für den gesamten erzeugten KWK-Strom gezahlt. Er beträgt 5,11 ct/kWhel. für Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis
einschl. 50 kWel.; bei Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kWel. wird für die ersten 50 kWel. ein KWK-Zuschlag von
5,11 ct/kWhel., für die darüber hinaus gehende Leistung ein KWK-Zuschlag von 2,1 ct/kWhel. gezahlt.
- Der Förderzeitraum beträgt bei Anlagen mit einer Leistung bis einschl. 50 kWel. zehn Jahre, bei Anlagen mit mehr als 50 kWel. 30.000
Betriebsstunden.
Weitere Einzelheiten in unserer technischen Anlagenbeschreibung (s. Internetservice/Download, S. 41/2).